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Erste Hilfe · Vorlage Verbandbuch: Vorlage kostenlos als PDF

Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert und fünf Jahre verfügbar gehalten – so steht es in der DGUV Vorschrift 1. Hier ist die Vorlage dafür: ein Blatt je Fall, zum Ausdrucken und Danebenlegen. Kein Heft, in dem jeder die vorherigen Einträge mitliest.

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Verbandbuch-Vorlage als PDF

Eine Seite A4, zum Ausdrucken und in den Ordner neben den Verbandkasten. Gedacht zum Ausfüllen mit einem Stift – deshalb gibt es keine Word-Fassung: getippt wird so ein Blatt nie.

Darauf stehen:

  • Betrieb und Abteilung – einmal eintragen, dann kopieren.
  • Verletzte oder erkrankte Person, Tätigkeit, Datum, Uhrzeit und Ort.
  • Hergang – was passiert ist, mit viel Platz. Das Feld ist absichtlich groß: Stichworte beantworten in fünf Jahren keine Frage mehr.
  • Art und Umfang der Verletzung und Zeugen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Datum und Uhrzeit, und wer geholfen hat.
  • Ärztlich weiterbehandelt? – die Frage, die über den weiteren Weg entscheidet.

Gilt das für uns?

Ja. Das ist auf diesen Seiten die Ausnahme – bei den meisten Werkzeugen hier lautet die Antwort „keine Vorschrift verlangt es“. Hier verlangt es eine: § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren, die Aufzeichnung fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln. Das gilt für jeden Betrieb mit Beschäftigten, unabhängig von der Größe.

Es hängt an der Hilfe, nicht an der Schwere. Wer ein Pflaster aus dem Kasten nimmt, hat Erste Hilfe geleistet. Das klingt nach Bürokratie für einen Schnitt – und genau der Schnitt ist der Fall, um den es geht: entzündet er sich zwei Wochen später und die Person fällt aus, ist dieses Blatt der Nachweis, dass es im Betrieb passiert ist. Ohne Aufzeichnung steht Erinnerung gegen Erinnerung.

Warum ein Blatt je Fall und kein Buch

Der Name „Verbandbuch“ legt ein Heft nahe, und die meisten Vorlagen im Netz sind eine Tabelle: eine Zeile je Unfall, alle untereinander. Das ist bequem und an der Stelle falsch, die zählt.

Die Vorschrift verlangt die Dokumentation und ihre vertrauliche Behandlung. In einer Tabelle liest jeder, der den nächsten Fall einträgt, alle vorherigen mit: wer zusammengebrochen ist, wer sich womit verletzt hat. Das sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO), und ein Heft am Verbandkasten ist der falsche Ort dafür.

Deshalb ein Blatt, das nach dem Ausfüllen weggelegt wird. Genau dafür gibt es den Meldeblock mit abtrennbaren Blättern – diese Vorlage ist dieselbe Idee zum Selberdrucken.

Fünf Jahre – und wo das Blatt liegt

Die Aufzeichnung wird fünf Jahre verfügbar gehalten. „Verfügbar“ heißt: wiederfindbar, wenn jemand danach fragt – nicht in einer Schublade, an die sich niemand erinnert. Praktisch bewährt sich ein verschlossener Ordner bei der Person, die den Arbeitsschutz führt, getrennt von der Personalakte.

Wer darf hineinsehen: wer es für seine Aufgabe braucht. Kollegen gehören nicht dazu, auch nicht die, die den nächsten Fall eintragen. Das ist der ganze Grund für das einzelne Blatt.

Nicht zu verwechseln: die Unfallanzeige

Dieses Blatt bleibt im Betrieb. Wenn eine Person länger als drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt, kommt zusätzlich die Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger (§ 193 SGB VII) – ein anderes Formular, das aus dem Haus geht. Die Berufsgenossenschaft stellt es bereit.

Die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung ersetzt die Anzeige nicht und die Anzeige nicht die Dokumentation. Sie beantworten verschiedene Fragen: die eine, was im Betrieb geschehen ist; die andere, wofür die Versicherung eintritt.

Was Kalibrat damit zu tun hat – und was nicht

Nichts, und das ist Absicht. Kalibrat führt Prüffristen, Prüfungen und Nachweise für Arbeits- und Messmittel. Erste-Hilfe-Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten einzelner Personen; die gehören nicht in eine Prüfmittelverwaltung, und wir bauen sie auch nicht ein.

Wenn Sie hier sind, weil im Betrieb der Arbeitsschutz an Ihnen hängt: die Unterweisungen, die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und die Prüffristen sind die Ecke, in der Kalibrat wirklich Arbeit abnimmt – mit Erinnerungen, die von selbst kommen, und Nachweisen, die bei einer Begehung vollständig sind. Bis 20 Geräte kostenlos.

Häufige Fragen

Fragen zum Verbandbuch

Ist ein Verbandbuch Pflicht?

Die Dokumentation ist Pflicht, das Heft nicht. § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 verlangt, jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren, die Aufzeichnung fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln. In welcher Form, steht nicht darin – ein einzelnes Blatt je Fall erfüllt die Vertraulichkeit besser als ein Heft, in dem jeder die vorherigen Einträge mitliest.

Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?

Fünf Jahre. Die Aufzeichnung ist in dieser Zeit verfügbar zu halten, also wiederfindbar, wenn jemand danach fragt – etwa wenn aus einer kleinen Verletzung später ein Ausfall wird und die Versicherung den Nachweis sehen will.

Muss jede Kleinigkeit eingetragen werden?

Die Pflicht hängt an der Erste-Hilfe-Leistung, nicht an der Schwere. Wer ein Pflaster aus dem Verbandkasten nimmt, hat Erste Hilfe geleistet. Der Sinn zeigt sich bei den kleinen Fällen: eine Wunde, die sich zwei Wochen später entzündet, ist ohne Eintrag kaum noch als Arbeitsunfall nachzuweisen.

Wer darf die Einträge lesen?

Wer sie für seine Aufgabe braucht. Es sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, und der Betrieb hat für vertrauliche Behandlung zu sorgen. Kollegen gehören nicht dazu – auch nicht die, die den nächsten Fall einträgt. Deshalb ein Blatt je Fall statt einer Liste.

Ersetzt das Blatt die Unfallanzeige?

Nein. Die Dokumentation bleibt im Betrieb. Ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall kommt die Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger dazu (§ 193 SGB VII) – ein anderes Formular, das die Berufsgenossenschaft bereitstellt. Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel →

Gibt es die Vorlage auch als Word-Datei?

Nein, und das ist keine Lücke. Das Blatt wird mit einem Stift ausgefüllt, neben dem Verbandkasten – getippt wird es nie. Die einzige Zeile, die ein Betrieb einmal einträgt, ist sein Name, und dafür gibt es ein Feld.

Erst das Blatt. Dann der Ordner, in dem es wiederzufinden ist.

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