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Brandschutz · ASR A2.2 Punkt 7.1 Brandschutzordnung – Teil A, B und C als Vorlage

Der Aushang fertig zum Ausdrucken, Teil B für alle Beschäftigten und Teil C für die mit besonderen Aufgaben – als Word-Datei zum Ausfüllen. Kostenlos, ohne Anmeldung. Darunter steht, was die ASR A2.2 tatsächlich verlangt.

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Fälligkeiten und Nachweise im Überblick

Die Vorlagen herunterladen

Teil A – der Aushang für alle, die sich im Betrieb aufhalten:

Aushang als PDF als Word (.docx) als ODT

Teil B für alle Beschäftigten – neun Abschnitte von der Brandverhütung bis zur Nachsorge:

Teil B als Word (.docx) als ODT

Teil C für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben – mit der Tabelle für die Bekanntgabe gegen Nachweis:

Teil C als Word (.docx) als ODT

Kein Konto nötig, keine E-Mail-Adresse, kein Wasserzeichen. Alles in [eckigen Klammern] gehört ersetzt: Telefonnummern, Sammelstelle, Namen. Ohne diese Angaben ist es kein Dokument, sondern ein Gerüst.

Was tatsächlich verlangt wird

Eine kleine Überraschung vorweg: »Brandschutzordnung« steht in keiner Pflicht. Die ASR A2.2 Punkt 7.1 verlangt vier Dinge, und nennt die Brandschutzordnung nur als Beispiel dafür, wie man sie erfüllen kann (»Dies kann z. B. … erfolgen«):

  1. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren (Absatz 1).
  2. Die Maßnahmen für alle Personen, die sich in der Arbeitsstätte aufhalten, sind an gut zugänglicher Stelle auszuhängen – aber nur unter drei Bedingungen (Absatz 2, siehe unten). Beispiel: Teil A.
  3. Die Maßnahmen für alle Beschäftigten sind diesen durch Auslegen oder in elektronischer Form zugänglich zu machen (Absatz 3). Beispiel: Teil B. Das gilt ohne Ausnahme.
  4. Die Maßnahmen für Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz sind diesen gegen Nachweis bekannt zu machen, soweit es solche Beschäftigten gibt (Absatz 4). Beispiel: Teil C.

Praktisch heißt das: Teil B betrifft jeden Betrieb, Teil A nur unter den drei Bedingungen, Teil C nur, wenn jemand eine besondere Aufgabe hat. Wer die Maßnahmen ohnehin aufschreibt, schreibt sie gleich in dieser Form auf – dann passt es auch, wenn später jemand danach fragt.

Wann der Aushang Pflicht ist

Ausgehängt werden muss, wenn eine dieser drei Bedingungen zutrifft (ASR A2.2 Punkt 7.1 Absatz 2):

  • es liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor,
  • der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 ist erforderlich oder
  • es halten sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte auf, insbesondere wenn sie nicht begleitet sind.

Statt einer Brandschutzordnung Teil A können auch die »Regeln für das Verhalten im Brandfall« des Flucht- und Rettungsplans nach ASR A1.3 ausgehängt werden.

Wer bekommt welchen Teil

TeilFür wenWie bekannt gemacht
Aalle Personen in der Arbeitsstätte, auch Besucher und Fremdfirmen aushängen, an gut zugänglicher Stelle – ein Blatt
Balle Beschäftigten auslegen oder elektronisch zugänglich machen
CBeschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, etwa Brandschutzbeauftragte gegen Nachweis bekannt machen, auch elektronisch

Über die festgelegten Maßnahmen ist außerdem zu unterweisen: vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich (Punkt 7.2). Folien für die Unterweisung →

Und die DIN 14096?

Die DIN 14096 legt fest, wie eine Brandschutzordnung im Einzelnen aufgebaut ist – die ASR A2.2 verweist bei jedem der drei Teile auf sie. Die Norm ist kostenpflichtig; wir geben sie hier nicht wieder. Unsere Vorlagen folgen den Pflichten der ASR A2.2 und decken deren Inhalte ab. Wer die Norm einhalten muss – etwa weil die Baugenehmigung, ein Brandschutzkonzept oder eine landesrechtliche Vorschrift es verlangt –, braucht sie im Original.

Quellen: ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände«, Punkt 7.1 und 7.2 (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365, baua.de), abgerufen am 20.09.2026. Welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb nötig sind, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Einmal im Jahr daran erinnern lassen

Eine Brandschutzordnung mit falscher Telefonnummer ist schlimmer als keine. Wir erinnern Sie einmal im Jahr daran, sie durchzusehen.

Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Aktuell halten

Eine Frist nennt die ASR nicht. Zu ändern ist die Brandschutzordnung, wenn sich etwas ändert: neue Räume, neue Verfahren, neue Gefahrstoffe – und vor allem, wenn die genannten Personen nicht mehr im Betrieb sind. Am einfachsten ist die Durchsicht einmal im Jahr, zusammen mit der Unterweisung.

In Kalibrat stehen Feuerlöscher, Brandmelder und die übrigen Geräte mit Frist, Nachweis und Erinnerung – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

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Häufige Fragen

Fragen zur Brandschutzordnung

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Nicht unter diesem Namen. Pflicht ist, die Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und die Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren, sie allen Beschäftigten zugänglich zu machen und sie unter bestimmten Bedingungen auszuhängen (ASR A2.2 Punkt 7.1). Die Brandschutzordnung Teil A, B und C ist das Beispiel, das die ASR dafür nennt.

Wann muss Teil A ausgehängt werden?

Wenn erhöhte Brandgefährdung vorliegt, wenn ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist oder wenn sich häufig Besucher oder Fremdfirmen im Betrieb aufhalten – insbesondere unbegleitet.

Brauchen wir Teil C?

Nur, wenn es Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandschutz gibt, etwa einen Brandschutzbeauftragten. Dann ist Teil C ihnen gegen Nachweis bekannt zu machen. Brandschutzhelfer berechnen →

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Die ASR A2.2 nennt keine Frist. Ändern Sie sie, wenn sich Räume, Verfahren, Gefahrstoffe oder die genannten Personen ändern. Eine Durchsicht einmal im Jahr, zusammen mit der Unterweisung, ist die einfachste Regel.

Ist die Word-Vorlage wirklich kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Sie folgt den Pflichten der ASR A2.2; die kostenpflichtige DIN 14096 geben wir nicht wieder.

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