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Betriebsanweisung · § 12 BetrSichV Betriebsanweisung für Arbeitsmittel – Vorlage und Generator

Arbeitsmittel wählen: der Generator schlägt die Inhalte vor – Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Instandhaltung – aus derselben Grundlage wie unsere Gefährdungsbeurteilung. Anpassen, drucken, aushängen. Ohne Anmeldung, die Angaben bleiben in Ihrem Browser.

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Frist am Gerät
Gerät mit Prüffrist, Prüfhistorie und nächster Fälligkeit

Die Betriebsanweisung erstellen

Die Inhalte

Eine Zeile je Punkt. Die Vorschläge sind ein Anfang – nennen Sie Arbeitsmittel, Schutzausrüstung und Handgriffe so konkret, wie sie in Ihrem Betrieb heißen.

Die Betriebsanweisung stellt der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Die Vorschläge des Generators ersetzen diese Beurteilung nicht – prüfen und ergänzen Sie sie, und übernehmen Sie, was die Betriebsanleitung des Herstellers verlangt.

Erinnerung an die jährliche Unterweisung

Die Betriebsanweisung ist in der wiederkehrenden Unterweisung in Bezug zu nehmen – mindestens einmal jährlich (§ 12 BetrSichV). Wir erinnern Sie einmalig, 14 Tage vorher.

Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Erst die Gefährdungsbeurteilung, dann die Betriebsanweisung

Die Inhalte kommen aus der Gefährdungsbeurteilung: was dort als Gefährdung und Maßnahme steht, sagt die Betriebsanweisung den Beschäftigten in ihrer Sprache. Gefährdungsbeurteilung für ein Arbeitsmittel erstellen →

In Kalibrat liegen beide beim Gerät: die Beurteilung mit Prüffrist, die Prüfungen, die Erinnerung vor jeder Fälligkeit – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

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Wann eine Betriebsanweisung Pflicht ist

Bevor Beschäftigte ein Arbeitsmittel erstmals verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung in einer für sie verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Das gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss. Statt einer eigenen Betriebsanweisung darf die mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung dienen, wenn sie die entsprechenden Informationen enthält. Bei sicherheitsrelevanten Änderungen ist sie zu aktualisieren und in der regelmäßigen Unterweisung zu verwenden.

Was hineingehört

Die DGUV Information 211-010 »Sicherheit durch Betriebsanweisungen« nennt diese Punkte:

  1. Anwendungsbereich – für welches Arbeitsmittel, welchen Bereich, welche Personen.
  2. Gefahren für Mensch und Umwelt – möglichst konkret, denn sie sollen zum Einhalten der Regeln motivieren.
  3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – was die Beschäftigten selbst tun können.
  4. Verhalten bei Störungen – abschalten, sichern, melden; was selbst behoben werden darf und wer wieder in Betrieb nimmt.
  5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe – Unfallstelle sichern, Ersthelfer, Notruf, die nötigen Rufnummern.
  6. Instandhaltung – wer darf, wonach; ein Verweis auf die Betriebsanleitung allein genügt nicht.
  7. Folgen der Nichtbeachtung.

Sie muss schriftlich sein, so konkret, dass man danach handeln kann, und ohne unbestimmte Wörter wie »regelmäßig« oder »ausreichend«. Für Maschinen und Arbeitsverfahren empfiehlt die DGUV Information eine einheitliche Gestaltung in Blau – so druckt der Generator.

Quellen: BetrSichV § 12 (gesetze-im-internet.de), DGUV Information 211-010 (publikationen.dguv.de), abgerufen am 19.09.2026. Für Gefahrstoffe gilt eine eigene Gliederung nach § 14 GefStoffV und TRGS 555 – dafür ist dieser Generator nicht gedacht.

Häufige Fragen

Fragen zur Betriebsanweisung

Ist eine Betriebsanweisung für Maschinen Pflicht?

Ja, vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels (§ 12 Abs. 2 BetrSichV) – außer für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss. Die Gebrauchs- oder Betriebsanleitung des Herstellers darf sie ersetzen, wenn sie die entsprechenden Informationen enthält.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisung und Betriebsanleitung?

Die Betriebsanleitung schreibt der Hersteller für sein Produkt. Die Betriebsanweisung gibt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten – für den eigenen Arbeitsplatz, auf Grundlage der eigenen Gefährdungsbeurteilung.

Wo muss die Betriebsanweisung hängen?

»An geeigneter Stelle« (§ 12 Abs. 2 BetrSichV) – dort, wo die Beschäftigten sie bei der Arbeit sehen, meist am Arbeitsmittel oder am Arbeitsplatz.

In welcher Sprache?

In einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, braucht sie gegebenenfalls übersetzt.

Ist der Generator kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung; alles geschieht in Ihrem Browser.

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