Sifa · DGUV Vorschrift 2 Fachkraft für Arbeitssicherheit – wie viele Stunden?
Die Einsatzzeit der Grundbetreuung steht in der DGUV Vorschrift 2: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, je nach Betreuungsgruppe. Hier rechnen Sie es aus und drucken die schriftliche Bestellung – für die Fachkraft und für Sicherheitsbeauftragte.
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Einsatzzeit berechnen
Wer eine Fachkraft bestellen muss
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister – schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASiG zu übertragen, soweit das erforderlich ist im Hinblick auf die Betriebsart und die damit verbundenen Gefahren, die Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten, die Betriebsorganisation und die Kenntnisse des Arbeitgebers (§ 5 Abs. 1 ASiG). Wie viel Betreuung erforderlich ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von der Größe des Betriebs:
- Bis 20 Beschäftigte (Anlage 1): keine feste Stundenzahl. Betreut wird bei der Gefährdungsbeurteilung und aus konkretem Anlass; der Sachverstand von Betriebsarzt und Fachkraft muss einbezogen werden, und die Unterstützung ist bei maßgeblichen Änderungen, spätestens aber nach drei Jahren zu wiederholen. Alternativ ist das Unternehmermodell möglich.
- Mehr als 20 Beschäftigte (Anlage 2): feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, dazu die betriebsspezifische Betreuung.
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung
| Betreuungsgruppe | Einsatzzeit je Beschäftigtem und Jahr |
|---|---|
| Gruppe I | 2,5 Stunden |
| Gruppe II | 1,5 Stunden |
| Gruppe III | 0,5 Stunden |
Das ist die Summe für Betriebsarzt und Fachkraft zusammen; jede Seite bekommt davon mindestens 20 Prozent. In welche Gruppe ein Betrieb fällt, ergibt sich aus seinem WZ-Kode; die Zuordnung führt der Unfallversicherungsträger (Anlage 2 Abschnitt IV). Für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall liegen zum Beispiel Gießereien und der Bau von Gebäuden in Gruppe I, Großhandel, Einzelhandel und die Herstellung von Mess-, Steuer- und Regeltechnik in Gruppe III, alle übrigen Betriebe in Gruppe II. Wegezeiten zählen nicht mit.
Sicherheitsbeauftragte: ab wann und wie viele?
- Ab regelmäßig 50 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats (§ 22 Abs. 1 SGB VII).
- Mehr als 20 und weniger als 50: nur, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht.
- Bei weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter.
- Eine feste Zahl nennt die Vorschrift sonst nicht. Die Kriterien stehen in § 20 DGUV Vorschrift 1: bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten und deren Zahl.
- Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden; sie sind keine Vorgesetzten und tragen keine zusätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz.
Quellen: § 5 ASiG und § 22 SGB VII (gesetze-im-internet.de), DGUV Vorschrift 2 Anlage 1 und Anlage 2 Abschnitt II und IV sowie § 20 DGUV Vorschrift 1 (publikationen.dguv.de), abgerufen am 20.09.2026. Die Gruppenzuordnung und Sonderregelungen können je Unfallversicherungsträger abweichen; maßgeblich ist die Vorschrift Ihres Trägers. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Erinnerung per E-Mail
In Betrieben bis 20 Beschäftigten ist die Betreuung bei der Gefährdungsbeurteilung spätestens nach drei Jahren zu wiederholen. Wir erinnern Sie daran, 14 Tage vorher.
Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Was die Fachkraft im Betrieb vorfinden sollte
Die Grundbetreuung setzt in der Regel eine Begehung voraus – und die erste Frage dabei ist fast immer dieselbe: Welche Arbeitsmittel gibt es, wann wurden sie zuletzt geprüft, wo sind die Nachweise? In Kalibrat steht das an einer Stelle: jedes Gerät mit Frist und Prüfprotokoll, die Gefährdungsbeurteilung je Geräteart, Erinnerung vor jeder Fälligkeit. Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.
Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wie viele Stunden Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht ein Betrieb?
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gilt die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr je nach Betreuungsgruppe, als Summe für Betriebsarzt und Fachkraft, davon mindestens 20 Prozent für jede Seite. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung.
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1: keine feste Stundenzahl, sondern Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung, zu wiederholen spätestens nach drei Jahren. Alternativ ist das Unternehmermodell möglich.
Muss die Bestellung schriftlich sein?
Ja, § 5 Abs. 1 ASiG verlangt die schriftliche Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Vorlage oben enthält die Aufgaben und die Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde.
Ab wann braucht man Sicherheitsbeauftragte?
Ab regelmäßig 50 Beschäftigten (§ 22 Abs. 1 SGB VII). Zwischen 21 und 49 nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit; unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt eine Person.
Haftet ein Sicherheitsbeauftragter?
Er unterstützt den Unternehmer und macht auf Gefahren aufmerksam; die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Unternehmer. Wegen der Erfüllung dieser Aufgaben darf er nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII).
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