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Brandschutz · ASR A2.2 Punkt 7 Brandschutzunterweisung – Vorlage kostenlos

Acht Folien für die Unterweisung in der Halle, als PowerPoint oder ODP, dazu der Nachweis mit Unterschriftenliste als PDF. Ohne Anmeldung. Darunter steht, was hineingehört und wie oft unterwiesen wird.

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Fälligkeiten und Nachweise im Überblick

Die Vorlagen herunterladen

Folien als PowerPoint (.pptx) als ODP für LibreOffice Nachweis mit Unterschriftenliste (PDF)

Die Folien führen durch das, was die ASR A2.2 verlangt: was im Betrieb brennen kann, die Brandklassen und das passende Löschmittel, wo Löscher, Flucht- und Rettungsplan und Sammelstelle sind, das Verhalten im Brandfall, der Umgang mit dem Feuerlöscher und wer im Betrieb welche Aufgabe hat. Die Stellen in [eckigen Klammern] tragen Sie ein – ohne sie ist es keine Unterweisung, sondern ein Vortrag.

Kein Konto nötig, keine E-Mail-Adresse, kein Wasserzeichen.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Über die festgelegten Brandschutzmaßnahmen ist zu unterweisen (ASR A2.2 Punkt 7.2):

  • vor Aufnahme der Beschäftigung,
  • bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und
  • danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich.

Für Brandschutzhelfer kommt die praktische Löschübung hinzu; in der Praxis hat sich eine Wiederholung alle zwei bis fünf Jahre bewährt (Hinweis zu Punkt 7.3). Wie viele Brandschutzhelfer Sie brauchen →

Was hineingehört

Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren (ASR A2.2 Punkt 7.1). Auszuhängen sind sie unter anderem bei erhöhter Brandgefährdung, wenn ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist oder wenn häufig Besucher und Fremdfirmen im Haus sind – zum Beispiel als Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096. Die Maßnahmen für alle Beschäftigten werden zugänglich gemacht (etwa als Teil B), die für Personen mit besonderen Aufgaben gegen Nachweis bekannt gegeben (Teil C).

In der Unterweisung selbst gehören dazu: die Brandgefahren im eigenen Betrieb, die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen, Flucht- und Rettungswege und die Sammelstelle, das Verhalten im Brandfall – melden, in Sicherheit bringen, löschen –, und wer Brandschutzhelfer und Ersthelfer ist.

Die Brandklassen

KlasseWas brenntBeispiele
Afeste Stoffe, meist unter Glutbildung Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle
Bflüssige oder flüssig werdende Stoffe Benzin, Öle, Lacke, Harze, Wachse, Teer
CGase Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas
DMetalle Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium
FSpeiseöle und -fette Frittier- und Fettbackgeräte

Für Brände elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gibt es keine eigene Brandklasse. Geeignete Feuerlöscher tragen dafür die maximale Spannung und den nötigen Mindestabstand, zum Beispiel »bis 1000 V, Mindestabstand 1 m«.

Quellen: ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände«, Punkte 4.1, 7.1, 7.2 und 7.3 (baua.de), § 10 ArbSchG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 20.09.2026. Welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb nötig sind, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Erinnerung per E-Mail

Die Brandschutzunterweisung steht jedes Jahr an, die Feuerlöscher-Prüfung alle zwei Jahre. Wir erinnern Sie daran, 14 Tage vorher.

Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Und die Technik dahinter

Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu prüfen, Wandhydranten und Brandmeldeanlagen haben eigene Fristen. In Kalibrat steht jedes Gerät mit Frist, Nachweis und Erinnerung – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

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Häufige Fragen

Fragen zur Brandschutzunterweisung

Wie oft ist eine Brandschutzunterweisung Pflicht?

Vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich (ASR A2.2 Punkt 7.2).

Was gehört in die Brandschutzunterweisung?

Die im Betrieb festgelegten Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und die Verhaltensregeln im Brandfall: Brandgefahren, Standorte der Löscheinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle, Melden, in Sicherheit bringen, Löschen – und wer Brandschutzhelfer und Ersthelfer ist.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Der Arbeitgeber ist verantwortlich; er kann fachkundige Personen damit beauftragen, etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Brandschutzbeauftragten oder ausgebildete Brandschutzhelfer. Fachkraft für Arbeitssicherheit →

Brauchen wir eine Brandschutzordnung?

Die Maßnahmen sind festzulegen und zu dokumentieren. Ausgehängt werden müssen sie unter anderem bei erhöhter Brandgefährdung, bei erforderlichem Flucht- und Rettungsplan oder bei häufigem Besucherverkehr – zum Beispiel als Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096.

Ist die Vorlage wirklich kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Sie ist ein Gerüst: Die betrieblichen Angaben in eckigen Klammern müssen Sie selbst eintragen.

Unterweisen, nachweisen, Fristen im Blick behalten.

Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos, ohne Zahlungsdaten. In drei Minuten eingerichtet – E-Mail, Ihr Betrieb, loslegen. Ihre Excel-Liste kommt mit.

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