E-Check · Elektroprüfung E-Check im Betrieb – was Pflicht ist, was ein Siegel.
Wer »E-Check« sagt, meint meist die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im Betrieb. Pflicht ist diese Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – der E-CHECK ist eine Art, sie machen und bescheinigen zu lassen.
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Was ist der E-CHECK?
E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Durchführen und die Plakette vergeben dürfen ihn nur Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke. Eine Elektrofachkraft prüft dabei die elektrischen Anlagen und Geräte nach den geltenden VDE-Bestimmungen und dokumentiert den Zustand und die gefundenen Mängel. Es gibt Varianten, etwa für Photovoltaik, Maschinen und Ladeinfrastruktur.
Was davon ist Pflicht?
Das Wort »E-Check« steht in keiner Vorschrift. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und der Betriebssicherheitsverordnung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen. Wer prüft, entscheidet der Betrieb: eine eigene Elektrofachkraft, eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht – oder ein Elektrofachbetrieb, zum Beispiel mit E-CHECK.
Ob ein E-CHECK die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 abdeckt, ergibt sich aus Prüfumfang und Prüfprotokoll: Sind alle Anlagen und Geräte mit den nötigen Messungen erfasst, ist er der Nachweis dafür. Fragen Sie den Prüfbetrieb danach, bevor Sie beauftragen.
Die Fristen nach DGUV Vorschrift 3
| Anlage / Betriebsmittel | Frist | Nach § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A–1C |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte – Werkstatt, Fertigung | halbjährlich | Richtwert 6 Monate. Ist die Fehlerquote bei den Prüfungen kleiner als 2 %, darf die Frist verlängert werden – in Werkstätten und Fertigungsstätten höchstens auf ein Jahr. |
| Ortsveränderliche Geräte – Baustelle | vierteljährlich | Richtwert auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens ein Jahr. |
| Ortsveränderliche Geräte – Büro | halbjährlich | Richtwert 6 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % darf die Frist in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | halbjährlich | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens ein Jahr (in Büros zwei Jahre). |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | alle 4 Jahre | 4 Jahre, Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft. Entfällt, wenn die Anlage von Elektrofachkräften ständig überwacht wird. |
| Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art | jährlich | 1 Jahr in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700). |
| Fehlerstrom-Schutzschalter, stationäre Anlagen | halbjährlich | Alle 6 Monate Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung (Prüftaste) – durch den Benutzer. |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, nichtstationäre Anlagen | monatlich | Monatlich auf Wirksamkeit durch eine Elektrofachkraft oder unterwiesene Person; die Prüftaste arbeitstäglich durch den Benutzer. |
| Isolierende Schutzbekleidung | jährlich | 12 Monate auf Einhaltung der Grenzwerte, isolierende Handschuhe 6 Monate; vor jeder Benutzung Sichtprüfung durch den Benutzer. |
Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Nächste Prüfung berechnen →
Was nach der Prüfung bleibt: die Termine
Der Prüfbetrieb prüft – die Fristen im Blick behalten und die Nachweise vorlegen muss der Betrieb selbst. Mit Kalibrat:
- Alle Anlagen und Geräte in einem Verzeichnis, mit Nummer, Standort und Frist.
- Prüfprotokoll des Elektrofachbetriebs als Anhang zum Gerät, mit Firma und Prüfdatum.
- Erinnerung vor jeder Fälligkeit, Prüfplakette mit QR-Code.
- Bei unter 2 % Fehlerquote zeigt Kalibrat, wo die Frist verlängert werden darf.
DGUV V3 im Betrieb organisieren →
Kalibrat führt keine Prüfungen durch und vergibt keinen E-CHECK. E-CHECK ist ein Siegel des ZVEH. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind DGUV Vorschrift 3 und die BetrSichV (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19.09.2026).
Fragen zum E-Check
Ist der E-Check Pflicht?
Der E-CHECK als Siegel nicht. Pflicht ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach § 5 DGUV Vorschrift 3 in bestimmten Zeitabständen. Ein E-CHECK kann diese Prüfung abdecken, wenn Umfang und Protokoll passen.
Wie oft muss die elektrische Anlage im Betrieb geprüft werden?
Nach DGUV Vorschrift 3 elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich. Ortsveränderliche Geräte mit Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % länger. Nächste Prüfung berechnen →
Wer darf den E-Check machen?
Den E-CHECK mit Plakette nur Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf eine Elektrofachkraft machen oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht.
Was ist der Unterschied zwischen E-Check und DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV V3 Prüfung ist die gesetzliche Pflicht aus der Unfallverhütungsvorschrift. Der E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks, mit dem ein Innungsbetrieb die Prüfung durchführt und bescheinigt. DGUV V3 →
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