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E-Check · Elektroprüfung E-Check im Betrieb – was Pflicht ist, was ein Siegel.

Wer »E-Check« sagt, meint meist die Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im Betrieb. Pflicht ist diese Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – der E-CHECK ist eine Art, sie machen und bescheinigen zu lassen.

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Elektroprüfung dokumentieren: Fälligkeiten und Nachweise je Gerät

Was ist der E-CHECK?

E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Durchführen und die Plakette vergeben dürfen ihn nur Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke. Eine Elektrofachkraft prüft dabei die elektrischen Anlagen und Geräte nach den geltenden VDE-Bestimmungen und dokumentiert den Zustand und die gefundenen Mängel. Es gibt Varianten, etwa für Photovoltaik, Maschinen und Ladeinfrastruktur.

Was davon ist Pflicht?

Das Wort »E-Check« steht in keiner Vorschrift. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) und der Betriebssicherheitsverordnung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen. Wer prüft, entscheidet der Betrieb: eine eigene Elektrofachkraft, eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht – oder ein Elektrofachbetrieb, zum Beispiel mit E-CHECK.

Ob ein E-CHECK die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 abdeckt, ergibt sich aus Prüfumfang und Prüfprotokoll: Sind alle Anlagen und Geräte mit den nötigen Messungen erfasst, ist er der Nachweis dafür. Fragen Sie den Prüfbetrieb danach, bevor Sie beauftragen.

Die Fristen nach DGUV Vorschrift 3

Anlage / BetriebsmittelFristNach § 5 DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1A–1C
Ortsveränderliche Geräte – Werkstatt, FertigunghalbjährlichRichtwert 6 Monate. Ist die Fehlerquote bei den Prüfungen kleiner als 2 %, darf die Frist verlängert werden – in Werkstätten und Fertigungsstätten höchstens auf ein Jahr.
Ortsveränderliche Geräte – BaustellevierteljährlichRichtwert auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens ein Jahr.
Ortsveränderliche Geräte – BürohalbjährlichRichtwert 6 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % darf die Frist in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen auf höchstens zwei Jahre verlängert werden.
Verlängerungs- und GeräteanschlussleitungenhalbjährlichRichtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens ein Jahr (in Büros zwei Jahre).
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittelalle 4 Jahre4 Jahre, Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft. Entfällt, wenn die Anlage von Elektrofachkräften ständig überwacht wird.
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Artjährlich1 Jahr in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700).
Fehlerstrom-Schutzschalter, stationäre AnlagenhalbjährlichAlle 6 Monate Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung (Prüftaste) – durch den Benutzer.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, nichtstationäre AnlagenmonatlichMonatlich auf Wirksamkeit durch eine Elektrofachkraft oder unterwiesene Person; die Prüftaste arbeitstäglich durch den Benutzer.
Isolierende Schutzbekleidungjährlich12 Monate auf Einhaltung der Grenzwerte, isolierende Handschuhe 6 Monate; vor jeder Benutzung Sichtprüfung durch den Benutzer.

Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Nächste Prüfung berechnen →

Was nach der Prüfung bleibt: die Termine

Der Prüfbetrieb prüft – die Fristen im Blick behalten und die Nachweise vorlegen muss der Betrieb selbst. Mit Kalibrat:

  • Alle Anlagen und Geräte in einem Verzeichnis, mit Nummer, Standort und Frist.
  • Prüfprotokoll des Elektrofachbetriebs als Anhang zum Gerät, mit Firma und Prüfdatum.
  • Erinnerung vor jeder Fälligkeit, Prüfplakette mit QR-Code.
  • Bei unter 2 % Fehlerquote zeigt Kalibrat, wo die Frist verlängert werden darf.

DGUV V3 im Betrieb organisieren →

Kalibrat führt keine Prüfungen durch und vergibt keinen E-CHECK. E-CHECK ist ein Siegel des ZVEH. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind DGUV Vorschrift 3 und die BetrSichV (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19.09.2026).

Häufige Fragen

Fragen zum E-Check

Ist der E-Check Pflicht?

Der E-CHECK als Siegel nicht. Pflicht ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach § 5 DGUV Vorschrift 3 in bestimmten Zeitabständen. Ein E-CHECK kann diese Prüfung abdecken, wenn Umfang und Protokoll passen.

Wie oft muss die elektrische Anlage im Betrieb geprüft werden?

Nach DGUV Vorschrift 3 elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich. Ortsveränderliche Geräte mit Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % länger. Nächste Prüfung berechnen →

Wer darf den E-Check machen?

Den E-CHECK mit Plakette nur Innungsfachbetriebe der Elektrohandwerke. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf eine Elektrofachkraft machen oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Leitung und Aufsicht.

Was ist der Unterschied zwischen E-Check und DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV V3 Prüfung ist die gesetzliche Pflicht aus der Unfallverhütungsvorschrift. Der E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks, mit dem ein Innungsbetrieb die Prüfung durchführt und bescheinigt. DGUV V3 →

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