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Ausbildung · § 29 JArbSchG Unterweisung für Auszubildende – Vorlage kostenlos

Neun Folien für die Unterweisung der Azubis, als PowerPoint oder ODP, dazu der Nachweis mit Unterschriftenliste als PDF. Ohne Anmeldung. Wie oft unterwiesen werden muss, hängt nicht vom Ausbildungsvertrag ab, sondern vom Alter.

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Fälligkeiten und Nachweise im Überblick

Die Vorlagen herunterladen

Folien als PowerPoint (.pptx) als ODP für LibreOffice Nachweis mit Unterschriftenliste (PDF)

Die Folien sind für junge Leute am ersten Tag geschrieben, nicht für die Akte: die wichtigste Regel steht auf Folie 3 und lautet »fragen, wenn etwas unklar ist«. Dann der Rundgang, die Arbeitsmittel, die Schutzausrüstung, was Jugendliche noch nicht dürfen, und was zu tun ist, wenn doch etwas passiert. Die Stellen in [eckigen Klammern] tragen Sie ein.

Kein Konto nötig, keine E-Mail-Adresse, kein Wasserzeichen.

Gilt das für uns?

Ja, sobald Sie ausbilden – aber wie oft wiederholt werden muss, hängt vom Alter ab, nicht vom Ausbildungsvertrag. Das übersehen viele Betriebe:

WerWie oftGrundlage
Auszubildende unter 18 mindestens halbjährlich § 29 Abs. 2 JArbSchG
Auszubildende ab 18 mindestens jährlich § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche, und das ist, »wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist« (§ 2 Abs. 2 JArbSchG). Wird ein Azubi während der Ausbildung 18, endet die halbjährliche Pflicht – die jährliche bleibt. Für den 19-Jährigen im ersten Lehrjahr galt sie nie.

Praktisch ist das kein Grund, zwei Systeme zu führen: wer alle Azubis halbjährlich unterweist, liegt immer richtig und muss nicht nach Geburtsdatum sortieren.

Wann unterwiesen werden muss

§ 29 Abs. 1 JArbSchG nennt drei Anlässe, und der dritte wird am häufigsten vergessen:

  • vor Beginn der Beschäftigung – über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren,
  • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen,
  • vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen – über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten und über das dabei erforderliche Verhalten.

Der dritte Punkt ist eine eigene, zusätzliche Unterweisung, nicht ein Nebensatz der ersten. Jede neue Maschine in der Ausbildung heißt: noch einmal unterweisen, bevor sie eingeschaltet wird.

Daneben gilt § 12 Abs. 1 ArbSchG wie für alle Beschäftigten: ausreichend und angemessen, während der Arbeitszeit, ausgerichtet auf den konkreten Arbeitsplatz. Die allgemeine Unterweisung →

Gefährliche Arbeiten

Jugendliche dürfen mit gefährlichen Arbeiten grundsätzlich nicht beschäftigt werden – unter anderem mit Arbeiten, bei denen Unfallgefahren bestehen, »von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können« (§ 22 Abs. 1 JArbSchG). Für die Berufsausbildung gibt es eine Ausnahme: erlaubt ist die Arbeit, wenn das Ausbildungsziel es erfordert und die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs. 2 JArbSchG).

Für die Praxis heißt das: Ausbildungsziel und Aufsicht gehören in die Gefährdungsbeurteilung und auf den Nachweis – nicht in die mündliche Absprache.

Quellen: §§ 2, 22 und 29 JArbSchG (gesetze-im-internet.de), § 12 ArbSchG (gesetze-im-internet.de), § 4 DGUV Vorschrift 1, abgerufen am 20.09.2026. Welche Gefährdungen in Ihrem Betrieb bestehen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle sechs Monate daran erinnern lassen

Die halbjährliche Unterweisung geht im Ausbildungsalltag als Erstes unter. Wir erinnern Sie daran, 14 Tage vorher.

Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Und der Nachweis

Wer unterwiesen hat, was besprochen wurde, wann und wer dabei war – das gehört festgehalten. Im Streitfall zählt nur, was aufgeschrieben ist. Der Nachweis oben passt auf ein Blatt.

In Kalibrat stehen Fristen, Nachweise und Erinnerungen an einer Stelle – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

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Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung von Auszubildenden

Wie oft müssen Auszubildende unterwiesen werden?

Jugendliche unter 18 Jahren mindestens halbjährlich (§ 29 Abs. 2 JArbSchG). Auszubildende ab 18 mindestens einmal jährlich wie alle Beschäftigten (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).

Gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch für Azubis über 18?

Nein. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 2 Abs. 2 JArbSchG). Wird ein Azubi 18, endet die halbjährliche Pflicht; die jährliche Unterweisung bleibt.

Wann ist eine zusätzliche Unterweisung nötig?

Vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder an gefährlichen Arbeitsstellen und vor Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen – über die besonderen Gefahren und das erforderliche Verhalten (§ 29 Abs. 1 JArbSchG).

Dürfen Auszubildende gefährliche Arbeiten ausführen?

Nur, wenn das Ausbildungsziel es erfordert und die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs. 2 JArbSchG). Beides gehört dokumentiert. Gefährdungsbeurteilung →

Ist die Vorlage wirklich kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Sie ist ein Gerüst: Die betrieblichen Angaben in eckigen Klammern müssen Sie selbst eintragen.

Unter 18 alle sechs Monate – und vor jeder neuen Maschine.

Bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos, ohne Zahlungsdaten. In drei Minuten eingerichtet – E-Mail, Ihr Betrieb, loslegen. Ihre Excel-Liste kommt mit.

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