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Prüfmittelverwaltung als App: prüfen, wo das Gerät liegt

In der Werkstatt steht kein Schreibtisch neben dem Regal. Wer einen Messschieber prüft, eine Leiter oder einen Kran, hat das Gerät in der einen Hand und im besten Fall ein Telefon in der anderen. Genau dafür ist Kalibrat gebaut – und lässt sich wie eine App auf den Startbildschirm legen.

Kalibrat auf dem Telefon: Übersicht mit fälligen Prüfungen und Ampel

Was die App in der Halle kann

Installieren – ohne App Store

Kalibrat ist eine sogenannte Web-App (PWA): dieselbe Anwendung wie am Rechner, installiert aus dem Browser. Keine Freigabe durch die IT für einen Store, kein Update, das jemand verpassen kann – jede Aktualisierung ist beim nächsten Öffnen da.

  1. Android: Kalibrat in Chrome öffnen. Unter Heute erscheint Kalibrat als App – Installieren. Ein Tipp, fertig.
  2. iPhone und iPad: Kalibrat in Safari öffnen, unten auf Teilen tippen, dann Zum Home-Bildschirm.

Danach öffnet Kalibrat mit einem Tipp, ohne Browserleiste, mit eigenem Symbol – wie jede andere App.

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Bis 20 Geräte dauerhaft kostenfrei, 30 Tage ohne Begrenzung, keine Zahlungsdaten. Die Beispieldaten zeigen in einer Minute, wie es sich in der Hand anfühlt.

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Häufige Fragen

Gibt es Kalibrat im App Store oder bei Google Play?

Kalibrat ist eine Web-App und wird direkt aus dem Browser installiert: unter Android über den Knopf »Installieren«, auf dem iPhone über »Teilen« und »Zum Home-Bildschirm«. Danach verhält sie sich wie eine App aus dem Store, ohne dass Updates eingespielt werden müssen.

Funktioniert die App ohne Internet?

Ja. Geprüft wird auch dort, wo das Netz fehlt; die Prüfungen werden übertragen, sobald wieder Verbindung besteht. Zwischengespeichert wird dabei nur die Anwendung selbst, keine Daten aus dem Verzeichnis.

Kann ich Prüfmittel per NFC aufrufen?

Auf Android-Telefonen ja: ein NFC-Aufkleber wird aus der Gerätekarte beschrieben und danach zum Prüfen nur angetippt. Auf dem iPhone läuft der Weg über den QR-Code auf dem Etikett.

Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die eigene Festlegung im Betrieb. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen der genannten Normen und Vorschriften.

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