Unterweisung · Sicherheitsunterweisung Unterweisung im Betrieb – Pflicht, Fristen, Nachweis.
Vor der ersten Arbeit, bei neuen Arbeitsmitteln und mindestens einmal im Jahr: Beschäftigte sind zu unterweisen, Datum und Namen festzuhalten. Die Vorlage für den Nachweis mit Unterschriftenliste gibt es hier – ohne Anmeldung.
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Wann unterwiesen werden muss
- Bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder neuer Technologie – jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
- Vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels, tätigkeitsbezogen anhand der Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung (§ 12 Abs. 1 BetrSichV).
- Danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV; § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und ist auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Bei Leiharbeit unterweist der Entleiher (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Was hineingehört
Für Arbeitsmittel nennt § 12 Abs. 1 BetrSichV die Inhalte:
- die Gefährdungen bei der Verwendung, auch durch die Arbeitsumgebung,
- die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,
- die Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe.
Das ist genau der Inhalt der Betriebsanweisung – sie ist in der wiederkehrenden Unterweisung in Bezug zu nehmen (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Betriebsanweisung erstellen →
Was dokumentiert werden muss
Das Datum jeder Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 BetrSichV); die DGUV Vorschrift 1 verlangt, dass die Unterweisung dokumentiert wird (§ 4 Abs. 1). Bewährt hat sich ein Nachweis mit Thema, Inhalten, unterweisender Person und den Unterschriften der Teilnehmenden:
Unterweisungsnachweis erstellen
Erinnerung an die nächste Unterweisung
Tragen Sie ein, wann die nächste Unterweisung fällig ist – wir melden uns einmalig, 14 Tage vorher.
Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Die jährliche Unterweisung nicht vergessen
Einmal im Jahr, für jedes Thema, für jede Abteilung – das sind schnell Dutzende Termine. Kalibrat erinnert an Prüfungen, Kalibrierungen und die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.
Quellen: § 12 ArbSchG und § 12 BetrSichV (gesetze-im-internet.de), § 4 DGUV Vorschrift 1 (publikationen.dguv.de), abgerufen am 19.09.2026. Die Unterweisung bleibt Pflicht des Arbeitgebers; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen zur Unterweisung
Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung stattfinden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 BetrSichV; § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Zusätzlich bei neuen Arbeitsmitteln, neuen Aufgaben und neuen Technologien (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
Muss die Unterweisung dokumentiert werden?
Ja. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten (§ 12 Abs. 1 BetrSichV); nach § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 ist sie zu dokumentieren.
Findet die Unterweisung in der Arbeitszeit statt?
Ja, § 12 Abs. 1 ArbSchG verlangt die Unterweisung während der Arbeitszeit.
Wer unterweist Leiharbeitnehmer?
Der Entleiher, unter Berücksichtigung von Qualifikation und Erfahrung (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Betriebsanweisung?
Die Betriebsanweisung ist das schriftliche Dokument am Arbeitsplatz. Die Unterweisung ist das Gespräch, in dem die Inhalte erklärt werden – die Betriebsanweisung ist dabei in Bezug zu nehmen (§ 12 Abs. 2 BetrSichV). Betriebsanweisung erstellen →
Unterweisen, nachweisen, erinnert werden.
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