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Brandschutzhelfer · ASR A2.2 Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?

In der Regel 5 % der Beschäftigten – aber je Schicht gerechnet und bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Hier rechnen Sie es aus, drucken die Benennung und sehen gleich, wie viele Feuerlöscher die Grundfläche verlangt.

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Feuerlöscher für die Grundausstattung

Benennung zum Ausdrucken

Was die Regeln sagen

Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind, und die Beschäftigten zu benennen, die diese Aufgaben übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den besonderen Gefahren stehen; vor der Benennung ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören (§ 10 ArbSchG).

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 wird konkret (Punkt 7.3):

  • Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
  • Mehr kann nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung.
  • Schichtbetrieb und Abwesenheit – Urlaub, Krankheit, Fortbildung – sind einzurechnen.
  • Brandschutzhelfer sind fachkundig zu unterweisen; zur Unterweisung gehören praktische Löschübungen. In der Praxis hat sich eine Wiederholung in Abständen von 2 bis 5 Jahren bewährt (Hinweis in Punkt 7.3).

Und wie viele Feuerlöscher?

Auch das steht in der ASR A2.2: aus der Grundfläche (Summe aller Ebenen) ergeben sich nach Tabelle 3 die nötigen Löschmitteleinheiten (LE), aus Tabelle 2 dann Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher. Angerechnet werden im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE; in mehrgeschossigen Gebäuden sind je Geschoss mindestens 6 LE bereitzustellen.

Grundfläche bis … m²Löschmitteleinheiten (LE)
506
1009
20012
30015
40018
50021
60024
70027
80030
90033
100036
je weitere 250+6

Erinnerung per E-Mail

Die Unterweisung der Brandschutzhelfer wiederholt sich alle zwei bis fünf Jahre, die Feuerlöscher-Prüfung alle zwei Jahre. Wir erinnern Sie einmalig, 14 Tage vorher.

Wir schicken zuerst eine Bestätigungsmail – erst mit dem Klick darin wird etwas gespeichert. In jeder Nachricht stehen beide Links: weiter erinnern und abmelden. Reagiert zweimal niemand, hören wir von selbst auf. Keine Werbung, kein Newsletter, keine Weitergabe. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Was danach kommt: die Fristen

Feuerlöscher sind alle zwei Jahre von einer befähigten Person zu prüfen (DIN 14406-4), der Behälter nach 10 Jahren; Wandhydranten und Brandmeldeanlagen haben eigene Fristen, und die Unterweisung der Brandschutzhelfer wiederholt sich alle 2 bis 5 Jahre. Genau das führt Kalibrat: jedes Gerät mit Frist und Nachweis, Erinnerung vor jeder Fälligkeit, Prüfplakette mit QR-Code – bis 20 Geräte dauerhaft kostenlos.

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Quellen: § 10 ArbSchG (gesetze-im-internet.de) und ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände«, Punkt 5.2, Tabelle 3 und Punkt 7.3 (baua.de), abgerufen am 19.09.2026. Die Zahlen sind Anhaltspunkte der Technischen Regel; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Fragen zu Brandschutzhelfern

Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; nach ASR A2.2 Punkt 7.3 ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Schichtbetrieb und Abwesenheit sind einzurechnen, bei erhöhter Brandgefährdung können mehr nötig sein.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Die ASR A2.2 nennt keine Pflichtfrist. Im Hinweis zu Punkt 7.3 heißt es, in der Praxis habe sich bei normaler Brandgefährdung eine Wiederholung der Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren bewährt.

Muss die Benennung schriftlich erfolgen?

Das Gesetz verlangt die Benennung der Beschäftigten (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) und die Anhörung des Betriebs- oder Personalrats. Schriftlich ist sie nachweisbar – dafür ist die Vorlage oben da.

Wie viele Feuerlöscher brauche ich?

Nach der Grundfläche: ASR A2.2 Tabelle 3 nennt die Löschmitteleinheiten, zum Beispiel 9 LE bis 100 m² und 36 LE bis 1000 m², je weitere 250 m² 6 LE mehr. Angerechnet werden im Regelfall Feuerlöscher mit mindestens 6 LE.

Wann müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Alle zwei Jahre durch eine befähigte Person (DIN 14406-4); die Behälterprüfung steht nach zehn Jahren an. Kalibrat erinnert vor jeder Fälligkeit. Alle Prüffristen →

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