Kalibrat

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden der Software „Kalibrat“ (nachfolgend „Verantwortlicher“) und Jasmann Werk 52, Inhaber Muhammad Saeed, Elberfelder Straße 72, 42553 Velbert (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“).

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Überlassung der Anwendung Kalibrat zur Nutzung über das Internet für den Verantwortlichen vornimmt, einschließlich Speicherung, Datensicherung, Versand von Meldungen und – soweit gebucht – der Funktionen des Moduls KI-Assistent.

Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags nach den Nutzungsbedingungen. Sie umfasst die Testphase und den kostenfreien Zustand Basis ebenso wie gebuchte Grundausstattung und Module.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung dient der Verwaltung von Prüfmitteln und prüfpflichtigen Arbeitsmitteln des Verantwortlichen: Führen des Verzeichnisses, Überwachen der Prüffristen, Dokumentation von Prüfungen und Kalibrierungen, Erstellen von Nachweisen und Berichten, Erinnern an Fälligkeiten, Ausgabe und Rückgabe von Geräten sowie die Verwaltung der Nutzerzugänge. Die Verarbeitung erfolgt durch Speichern, Anzeigen, Auswerten, Übermitteln an vom Verantwortlichen eingerichtete Dienste, Sichern und Löschen.

3. Art der Daten

4. Kategorien betroffener Personen

5. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die Weisungen sind zunächst durch diesen Vertrag und die Nutzungsbedingungen festgelegt; der Verantwortliche erteilt weitere Weisungen durch die Einstellungen in der Anwendung (etwa Versand, Anmeldung mit dem Firmenkonto, Ablage, Sofortmeldungen, KI-Assistent) und im Übrigen in Textform an info@kalibrat.de.

Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt; der Auftragsverarbeiter nutzt die Daten nicht zur Auswertung über den Verantwortlichen hinaus und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht in Abschnitt 8 vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Besteht eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe, informiert er den Verantwortlichen vorab, soweit rechtlich zulässig.

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter

7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter betreibt die Anwendung auf Servern der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland (Falkenstein bzw. Nürnberg). Die wesentlichen Maßnahmen:

Die Maßnahmen sind in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 5, 5a und 8) und in der technischen Beschreibung zur Normkonformität der Anwendung näher beschrieben. Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt der Einschaltung der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Mit jedem besteht ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO, der ihm dieselben Pflichten auferlegt.

UnterauftragsverarbeiterOrtLeistungWann
Hetzner Online GmbHDeutschland Hosting, Betrieb der Server immer
Brevo (Sendinblue SAS)Frankreich E-Mail-Versand der Fälligkeits- und Systemmeldungen bei eingerichtetem Versand
Stripe Payments Europe, Ltd.Irland Zahlungsabwicklung nur bisherige Tarife und KI-Pakete bei Zahlung per Karte
Alibaba Cloud Singapore Pte. Ltd.Singapur – Drittland KI-Dienst für Bilderkennung und Fragen an den Bestand nur Modul KI-Assistent
Anthropic PBCUSA – Drittland KI-Dienst für Bilderkennung und Fragen an den Bestand, wahlweise nur Modul KI-Assistent

Dienste, die der Verantwortliche selbst mit seinem eigenen Konto einrichtet (Microsoft Entra ID, SharePoint, Teams, Slack, Mattermost), sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters; verantwortlich für sie ist der Verantwortliche.

Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzufügen oder zu ersetzen, teilt er dies dem Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widersprechen; einigen sich die Parteien nicht, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

9. Übermittlung in Drittländer

Eine Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR findet nur im Modul KI-Assistent statt, und nur mit den in Abschnitt 8 genannten Empfängern in Singapur und den USA. Grundlage sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Übermittelt werden bei der Bilderkennung das eingelesene Bild bzw. die PDF-Seite, bei Fragen an den Bestand die Frage, Kennzahlen und eine Gerätetabelle mit pseudonymisierten Personennamen; Einzelheiten in Abschnitt 5a der Datenschutzerklärung. Der Verantwortliche entscheidet durch Buchung oder Test des Moduls, ob diese Übermittlung stattfindet.

10. Rechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche kann sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen. Der Auftragsverarbeiter erteilt dazu Auskünfte, legt die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vor und ermöglicht nach vorheriger Abstimmung, mit angemessener Frist und zu den üblichen Geschäftszeiten Überprüfungen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Überprüfungen vor Ort sind auf das Notwendige zu beschränken; die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden ist zu wahren.

11. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die dessen Daten betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden – so rechtzeitig, dass der Verantwortliche seine Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) erfüllen kann. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und Personen, die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Aufklärung und Eindämmung.

12. Löschung und Rückgabe

Der Verantwortliche kann seinen gesamten Datenbestand während der Laufzeit jederzeit selbst aus der Anwendung ausleiten. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags gibt der Auftragsverarbeiter die Daten auf Verlangen in maschinenlesbarer Form heraus und löscht anschließend sämtliche Daten des Verantwortlichen einschließlich der Datensicherungen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Sicherungen werden spätestens 30 Tage nach der Löschung der Datenbank überschrieben. Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung in Textform.

13. Haftung

Die Haftung der Parteien untereinander richtet sich nach Art. 82 DSGVO und den Nutzungsbedingungen. Gegenüber betroffenen Personen bleibt die Haftung nach Art. 82 DSGVO unberührt.

14. Abschluss und Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag wird durch die Registrierung geschlossen; auf Wunsch stellen wir eine unterzeichnete Fassung bereit (info@kalibrat.de). Er gilt für alle Kunden, auch für vor dem 12. September 2026 geschlossene Verträge, soweit nicht ein gesondert unterzeichneter Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; Abschnitt 10 der Nutzungsbedingungen gilt entsprechend. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Stand

Dieser Vertrag gilt ab dem 12. September 2026.