Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „Kalibrat“ zur Nutzung über das Internet durch Jasmann Werk 52, Inhaber Muhammad Saeed, Elberfelder Straße 72, 42553 Velbert (nachfolgend „Anbieter“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt eine Anwendung zur Verwaltung von Prüfmitteln und prüfpflichtigen Arbeitsmitteln bereit und hält sie betriebsbereit. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung.
Die Anwendung wird in drei Stufen überlassen:
- Basis – kostenfrei und unbefristet: bis zu 20 eigene Geräte, 2 Zugänge und die Grundfunktionen (Prüfmittelverzeichnis, Fristen und Erinnerungen, Erfassung von Prüfungen, Etiketten, Berichte, Excel-Ein- und -Ausgabe, Nutzung auf dem Telefon). Module sind in Basis nicht enthalten. Basis ist ein regulärer, dauerhafter Zustand des Zugangs.
- Grundausstattung – kostenpflichtig: die Grundfunktionen ohne Begrenzung der Geräte und Zugänge. Sie ist Voraussetzung für die Buchung von Modulen.
- Module – einzeln oder zusammen zur Grundausstattung buchbar, jederzeit kündbar.
Folgende Module werden angeboten:
- Messtechnik – Messunsicherheit, Entscheidungsregel, U-Rechner, Drift und Intervalle, Sätze, Rückführung.
- Labor & Kalibrierplan – Kalibrierplan mit Kosten, Aufträge ans Labor, Laborbewertung, Scheine per E-Mail.
- Audit & Nachweis – Audit-Check, Auditmappe, Zugang für den Auditor, Vier-Augen-Prinzip, Monats-Ampel.
- IATF 16949 – Messsystemanalyse Verfahren 1, 2 und 3 mit Cg, Cgk, %GRR und ndc.
- Ausgabe & Werkstatt – Ausgabe und Rückgabe, Reservierungen, Reparaturaufträge mit Kosten.
- Kosten & Budget – Was Prüfung, Kalibrierung und Reparatur gekostet haben – je Gerät, Abteilung, Labor.
- Microsoft 365 & Schnittstellen – Anmeldung mit dem Firmenkonto, Ablage in SharePoint, Schnittstelle, Teams.
- KI-Assistent – Fragen an den Bestand in eigenen Worten; Kalibrierscheine und Listen aus Foto oder PDF.
Der genaue Funktionsumfang der Grundfunktionen und der Module ergibt sich aus der Beschreibung in der Anwendung zum Zeitpunkt der Buchung. Der Anbieter entwickelt die Anwendung weiter; der bei der Buchung überlassene Funktionsumfang wird dabei nicht wesentlich eingeschränkt.
KI-Assistent. Das Modul KI-Assistent arbeitet mit maschineller Auswertung: Es beantwortet Fragen zum Bestand aus den Daten des Kunden und liest Angaben aus Bildern und PDF-Dateien aus. Seine Ergebnisse sind Vorschläge, die der Kunde vor der Übernahme zu prüfen hat. Sie sind keine messtechnische Aussage und keine Zusage des Anbieters über Zustand, Fähigkeit, Prüfergebnis oder Prüffrist eines Geräts. Welche Daten dabei an Dienste außerhalb der EU übermittelt werden, beschreibt die Datenschutzerklärung (Abschnitt 5a).
Vom Anbieter zur Veranschaulichung bereitgestellte Beispieldaten zählen nicht zu den eigenen Geräten und Zugängen des Kunden.
Keine Rechtsberatung. Die in der Anwendung hinterlegten Prüfintervalle und Verweise auf Rechtsvorschriften sind branchenübliche Richtwerte zur Orientierung. Die verbindliche Festlegung der Prüffristen nach § 3 BetrSichV auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die Bestellung befähigter Personen nach TRBS 1203, die fachliche Durchführung der Prüfungen sowie die Beauftragung zugelassener Überwachungsstellen obliegen ausschließlich dem Kunden.
3. Testphase und Basis
Nach der Einrichtung besteht eine Testphase von 30 Tagen ohne Mengenbegrenzung bei Geräten und Zugängen, mit den bei der Einrichtung gewählten Modulen. Darüber hinaus kann jedes Modul einmal für 30 Tage getestet werden, auch aus Basis heraus.
Testphase und Modultests enden von selbst; es bedarf keiner Kündigung, und es entsteht keine Zahlungspflicht. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben. Wird nichts gebucht, geht der Zugang in Basis über.
Auch in Basis bleiben Ansicht, Ausdruck, Berichte und Ausleitung des vorhandenen Datenbestands sowie die Erfassung von Prüfungen an vorhandenen Geräten in den Grundfunktionen möglich. Begrenzt wird das Anlegen weiterer Geräte und Zugänge über die Grenzen von Basis hinaus. Daten werden nicht gelöscht und nicht zurückgehalten.
Mit dem Ende eines Moduls – nach der Testzeit, nach Kündigung oder bei ausbleibender Zahlung – stehen dessen Funktionen nicht mehr zur Verfügung. Die Daten bleiben erhalten und in der Gesamtausleitung enthalten; die Modulfunktionen stehen wieder bereit, sobald das Modul gebucht ist.
4. Vergütung und Zahlung
Die Grundausstattung kostet 7,00 € im Monat zuzüglich 0,70 € im Monat je Mitarbeiter mit Zugang. Mitarbeiter mit Zugang sind die am Rechnungstag aktiven Zugänge der Rollen Verwaltung, Prüfer und Leser; Gastzugänge für Auditoren, Schnittstellenzugänge und der vom Anbieter bereitgestellte Demo-Zugang zählen nicht. Gerechnet wird mindestens ein Mitarbeiter.
Module werden zusätzlich zur Grundausstattung mit ihrem Monatspreis vergütet:
| Modul | im Monat |
|---|---|
| Messtechnik | 5,00 € |
| Labor & Kalibrierplan | 5,00 € |
| Audit & Nachweis | 8,00 € |
| IATF 16949 | 9,00 € |
| Ausgabe & Werkstatt | 4,00 € |
| Kosten & Budget | 3,00 € |
| Microsoft 365 & Schnittstellen | 9,00 € |
| KI-Assistent | 5,00 € |
| Alle Module zusammen | 35,00 € |
Für alle Module zusammen werden höchstens 35,00 € im Monat berechnet; dieser Betrag gilt von selbst, sobald die Summe der gebuchten Module ihn erreicht.
Bei Jahreszahlung werden für zwölf Monate zehn Monatsbeträge im Voraus berechnet. Bei monatlicher Zahlung wird monatlich abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der bei der Buchung in der Anwendung ausgewiesene Preis; Preisänderungen für laufende Buchungen richten sich nach § 10.
Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Freischaltung erfolgt mit der Buchung, die Rechnung folgt. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, kann der Anbieter Grundausstattung und Module bis zum Zahlungseingang aussetzen; der Zugang bleibt als Basis bestehen, die Daten bleiben erhalten und in der Gesamtausleitung enthalten.
Auswertungen des KI-Assistenten (Fragen an den Bestand und Bilderkennung) werden gezählt. Ein monatliches Freikontingent, das in der Anwendung ausgewiesen wird, ist im Modul enthalten; weitere Auswertungen werden in Paketen gesondert vergütet, zu dem beim Kauf in der Anwendung ausgewiesenen Preis. Pakete verfallen nicht.
60 Tage Geld zurück. Innerhalb von 60 Tagen nach der ersten Zahlung für Grundausstattung und Module erstattet der Anbieter diese Zahlung auf Verlangen in Textform vollständig, ohne dass es einer Begründung bedarf. Das ist eine freiwillige Zusage; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht zwischen Unternehmen nicht. Sie gilt nicht für Pakete des KI-Assistenten und nicht für Zubehör nach § 11.
5. Laufzeit und Kündigung
Basis ist unbefristet und kann vom Kunden jederzeit beendet werden.
Grundausstattung und Module bei monatlicher Zahlung sind jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar. Bei Jahreszahlung laufen sie zwölf Monate; danach setzen sie sich monatlich fort und sind jederzeit zum Monatsende kündbar. Einzelne Module können gleichermaßen gekündigt werden. Mit der Kündigung der Grundausstattung enden auch die gebuchten Module.
Die Kündigung erfolgt in Textform oder aus der Anwendung heraus (Verwaltung → Module). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Zeit nach dem Ende gilt § 3.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass Prüfungen nur von Personen erfasst werden, die dazu befähigt und berechtigt sind. Er ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Zugänge ausgeschiedener Beschäftigter deaktiviert er unverzüglich; die Zahl der aktiven Zugänge bestimmt die Vergütung nach § 4.
7. Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters. Unabhängig davon kann der Kunde seinen Datenbestand jederzeit exportieren und außerhalb der Anwendung vorhalten.
8. Datenschutz und Datensicherung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag unter /avv wird mit der Registrierung Bestandteil des Vertrags. Der Anbieter erstellt regelmäßig verschlüsselte Datensicherungen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, seine Daten in eigenen Abständen zu exportieren.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung.
Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Prüffristen nicht oder unzutreffend festgelegt, Prüfungen nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt oder Arbeitsmittel entgegen den Feststellungen der Anwendung weiter verwendet hat. Die Anwendung dokumentiert Prüfungen; sie führt sie nicht durch und beurteilt keine Arbeitsmittel.
10. Änderungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
11. Zubehör
Über die Anwendung kann der Kunde Zubehör bestellen – Etiketten, Prüfplaketten und Geräte wie Etikettendrucker, Handscanner und Prüfstempel. Insoweit kommt ein Kaufvertrag zustande, für den ergänzend die folgenden Regelungen gelten.
Die Bestellung aus der Anwendung ist ein Angebot des Kunden. Die automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Lieferung zustande.
Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten von 5,90 € je Bestellung; ab einem Warenwert von 100 € netto ist der Versand frei. Geliefert wird an die in der Bestellung angegebene Anschrift in Deutschland; andere Lieferländer auf Anfrage. Die Lieferzeit beträgt in der Regel fünf Werktage.
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung; die Rechnung liegt der Lieferung bei und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Versender auf den Kunden über.
Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung (§ 377 HGB); andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht bei Arglist und nicht für Ansprüche, für die nach § 9 unbeschränkt gehaftet wird; im Übrigen gilt § 9.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13. Stand
Diese Bedingungen gelten ab dem 12. September 2026.
Fassung vom 30. August 2026: /agb-2026-08-30 – gilt für Verträge, die vor dem 12. September 2026 geschlossen wurden, bis zur Umstellung nach § 10. Die in diesen Verträgen vereinbarten Tarife gelten fort.