DGUV V3: Prüffristen für elektrische Betriebsmittel
Kaum eine Tabelle wird so oft abgeschrieben und so selten verstanden. Die Zahlen in der DGUV Vorschrift 3 sind Richtwerte – wer sie nur übernimmt, hat die eigentliche Pflicht noch vor sich, und wer sie versteht, kann seine Prüfkosten legal halbieren.
Was die Vorschrift wirklich sagt
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Welche Zeitabstände das sind, steht dort nicht als Gesetz, sondern in einer Tabelle mit Richtwerten.
Die Frist legt der Arbeitgeber fest, nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Die Tabellen aus DGUV V3, die DGUV Information 203-071 und die TRBS 1201 sind Erkenntnisquellen. Sie nehmen die Entscheidung nicht ab – aber wer von ihnen abweicht, sollte begründen können, warum.
Richtwerte nach Einsatzbereich
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Alles, was man im Betrieb herumträgt: Handmaschinen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Ladegeräte, Rechner, Kaffeemaschinen.
| Einsatzbereich | Richtwert | Bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Baustellen | 3 Monate | bis 12 Monate |
| Werkstatt, Fertigung, rauer Betrieb | 6 Monate | bis 12 Monate |
| Büro und vergleichbare Bereiche | 12 Monate | bis 24 Monate |
| Verlängerungs- und Anschlussleitungen | 6 Monate | bis 12 Monate |
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Fest angeschlossen und nicht zum Transport gedacht: Unterverteilungen, fest installierte Maschinen, Beleuchtung.
| Art | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel | 4 Jahre | Regelfall |
| Betriebsstätten besonderer Art | 1 Jahr | Feuchte, Nässe, Staub, Explosionsgefahr, Chemie |
| Fehlerstrom-Schutzschalter, stationär | 6 Monate | Funktionsprüfung durch Betätigen der Prüftaste |
| Fehlerstrom-Schutzschalter, nichtstationär | 1 Monat | Auf Baustellen arbeitstäglich |
Geprüft wird nach DIN VDE 0701-0702 (Instandsetzung und Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte) beziehungsweise DIN VDE 0105-100 für Anlagen: Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom, Funktionsprüfung.
Der Hebel, den die meisten liegen lassen
Die Spalte „bei Fehlerquote unter 2 %“ ist kein Kleingedrucktes, sondern die eigentliche Absicht der Regelung: Die Frist soll sich am tatsächlichen Zustand orientieren, nicht am Kalender.
Praktisch heißt das: Wer über zwei, drei Prüfzyklen dokumentiert, dass von hundert Geräten weniger als zwei beanstandet wurden, kann den Einsatzbereich als wenig beanspruchend einstufen und die Frist strecken. Bei zweihundert Geräten in der Werkstatt ist das der Unterschied zwischen zwei Prüfdurchgängen im Jahr und einem.
Was dafür nötig ist: die Auswertung muss belegbar sein. Nicht „wir hatten kaum Fehler“, sondern: so viele Geräte geprüft, so viele beanstandet, Quote so hoch, Entscheidung dokumentiert mit Datum und Verantwortlichem.
Genau deshalb ist eine Prüfhistorie, in der jede Prüfung stehen bleibt, bares Geld wert – und nicht nur Bürokratie.
Wer prüfen darf
Nach DGUV Vorschrift 3 § 2 Absatz 3 muss die Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen – oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.
Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel mit einem geeigneten Prüfgerät genügt in vielen Betrieben die zweite Variante. Wer das an einen Dienstleister vergibt, wird dadurch nicht seine Pflicht los: Fristen und Dokumentation bleiben beim Arbeitgeber. Wer als befähigte Person gilt →
Was dokumentiert werden muss
- Was geprüft wurde – eindeutig identifizierbar, also mit einer Inventarnummer, nicht „Bohrmaschine Halle 2“
- Wann, und daraus die nächste Fälligkeit
- Von wem, mit Nachweis der Befähigung
- Womit – das verwendete Prüfgerät, das seinerseits kalibriert sein muss
- Ergebnis und, bei Mängeln, die getroffene Maßnahme
- Die Kennzeichnung am Gerät, damit der Benutzer den Prüfzustand sieht. Was auf die Plakette gehört →
Bei einem Mangel gehört das Gerät aus dem Verkehr gezogen – und zwar so, dass es nicht doch wieder benutzt wird. Ein Aufkleber „defekt“ auf einem Gerät, das im normalen Regal liegt, ist erfahrungsgemäß keine Sperre.
Wie Kalibrat das führt
Elektrische Betriebsmittel liegen im selben Verzeichnis wie Messschieber und Krane – getrennt auswertbar, aber ohne zweite Liste. Das Intervall kommt je Geräteart mit, ist je Gerät überschreibbar und errechnet die Fälligkeit selbst. Jede Prüfung bleibt stehen, mit Prüfer und Prüfmittel – das ist die Grundlage, aus der sich später eine Fehlerquote belegen lässt.
Ein als nicht in Ordnung befundenes Gerät wird gesperrt und bleibt es, bis jemand die Freigabe begründet. Es steht so lange in der Übersicht.
Kostenlos ausprobierenKurz gefasst
- Die bekannten Zahlen sind Richtwerte. Verbindlich ist die eigene Festlegung nach § 3 BetrSichV.
- Ortsveränderlich: 3 Monate auf Baustellen, 6 in der Werkstatt, 12 im Büro – jeweils streckbar bei niedriger Fehlerquote.
- Ortsfest: 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art 1 Jahr.
- Die Fehlerquote unter 2 % ist der legale Weg zu längeren Fristen – sie muss belegt werden.
- Prüfen darf die Elektrofachkraft oder eine unterwiesene Person unter ihrer Aufsicht. Auslagern verschiebt die Verantwortung nicht.
Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen von BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen VDE-Bestimmungen.