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Prüfpflichtige Arbeitsmittel: die Übersicht

Was in einem Metall- oder Handwerksbetrieb wiederkehrend geprüft werden muss, steht in einem Dutzend verschiedener Regelwerke. Hier ist es in einer Tabelle – mit dem üblichen Intervall, der nötigen Qualifikation und der Fundstelle.

Die Grundlage in einem Satz

§ 14 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt die Prüfung von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt oder die schädigenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen führen können. Welche das im eigenen Betrieb sind, und in welchen Abständen, ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 3.

Die Intervalle unten sind branchenübliche Richtwerte – ein Startpunkt, wenn noch nichts festgelegt ist, und kein Ersatz für die eigene Festlegung. Für einige Arbeitsmittel, etwa Druckbehälter und kraftbetriebene Krane, gibt es zusätzlich Höchstfristen, die nicht überschritten werden dürfen. Wie man Fristen begründet →

Übersicht

ArbeitsmittelÜbliches Intervall Prüfung durchRechtsgrundlage
Kran / Krananlage (jährliche Prüfung)1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUV§ 26 DGUV Vorschrift 52; § 14 BetrSichV; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8
Kran – Sachverständigenprüfung (4-jährlich)4 JahreSachverständige/r§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 52 (kraftbetrieben; ab 14. Betriebsjahr jährlich)
Anschlag-/Lastaufnahmemittel (Ketten, Gurte, Seile)1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDGUV Regel 100-500 Kap. 2.8; DGUV Information 209-013; § 14 BetrSichV
Hebezeug / Winde / Hub- und Zuggerät1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDGUV Vorschrift 54; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8
Flurförderzeug / Gabelstapler1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUV§ 37 DGUV Vorschrift 68; § 14 BetrSichV
Hubarbeitsbühne1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDGUV Grundsatz 308-008; § 14 BetrSichV
Feuerlöscher (Instandhaltung alle 2 Jahre)2 JahreSachkundige/r für Feuerlöscher (DIN 14406-4)DIN 14406-4; ASR A2.2; DGUV Information 205-001
Feuerlöscher – Behälterprüfung (10 Jahre)10 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)Anhang 2 Abschn. 4 BetrSichV; DIN 14406-4
Wandhydrant / Löschwassereinrichtung1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDIN 14462; DIN EN 671-3
Brandmeldeanlage / RWA / Sicherheitsbeleuchtung1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDIN 14675; DIN EN 50172; ASR A3.4/3
Leiter / Tritt1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)DGUV Information 208-016; § 14 BetrSichV; DIN EN 131
Regalanlage1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)DIN EN 15635; DGUV Regel 108-007
Kraftbetätigtes Tor / Tür1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVASR A1.7; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10; § 14 BetrSichV
Ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel1 JahrElektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3)§ 5 DGUV Vorschrift 3, Tab. 1B; DIN VDE 0701-0702
Ortsfeste elektrische Anlage4 JahreElektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3)§ 5 DGUV Vorschrift 3, Tab. 1A; DIN VDE 0105-100
Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD/FI), ortsfest6 MonateElektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3)§ 5 DGUV Vorschrift 3, Tab. 1A (Wirksamkeit halbjährlich)
Schweiß-/Schneidgerät1 JahrElektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3)DIN EN 60974-4; DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 209-010
Werkzeugmaschine (Dreh-/Fräsmaschine, CNC)1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)§ 14 BetrSichV; DGUV Vorschrift 1; DIN EN ISO 16090 / 23125
Schleifmaschine / Trennschleifer1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)DGUV Regel 100-500 Kap. 2.2; § 14 BetrSichV
Presse / Umformmaschine1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDGUV Regel 100-500 Kap. 2.3; § 14 BetrSichV
Druckbehälter / Kompressor – äußere Prüfung2 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)§ 15 u. Anhang 2 Abschn. 4 BetrSichV; TRBS 1201
Druckbehälter – innere Prüfung (5 Jahre)5 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)Anhang 2 Abschn. 4 Nr. 5 BetrSichV
Druckbehälter – Festigkeitsprüfung (10 Jahre)10 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)Anhang 2 Abschn. 4 Nr. 5 BetrSichV
Absaug-/Lüftungsanlage, Ölnebelabscheider1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)TRGS 500 / TRGS 528; DGUV Information 209-044; § 14 BetrSichV
Sicherheitsschrank für Gefahrstoffe1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDIN EN 14470-1; TRGS 510
PSA gegen Absturz / Anschlagpunkt1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUVDGUV Regel 112-198/199; DIN EN 365; § 14 BetrSichV
Augen-/Notdusche1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)DIN EN 15154; DGUV Information 213-016 (Funktionsprüfung monatlich)
Erste-Hilfe-Material / Verbandkasten1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)§ 25 DGUV Vorschrift 1; DIN 13157 / DIN 13169 (Verfalldaten)
Betriebsfahrzeug / Anhänger (UVV)1 JahrSachkundige/r bzw. befähigte Person nach DGUV§ 57 DGUV Vorschrift 70; § 29 StVZO (HU)
Sonstiges Arbeitsmittel1 JahrBefähigte Person (TRBS 1203)§ 14 BetrSichV; DGUV Vorschrift 1

Diese Tabelle entsteht unmittelbar aus dem Katalog, den die Anwendung verwendet – sie kann deshalb nicht von dem abweichen, was ein Betrieb später tatsächlich angeboten bekommt.

Die drei Fehler, die bei Begehungen auffallen

1. Das Verzeichnis ist unvollständig

Krane und Stapler hat jeder auf dem Schirm. Vergessen werden regelmäßig: Anschlagmittel im Werkzeugschrank, Leitern im Transporter, die Regalanlage im Lager, Verlängerungsleitungen, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und die Augendusche neben der Beize.

2. Die Prüfung ist gemacht, aber nicht nachweisbar

Der Kranprüfer war da, der Bericht liegt in einem Ordner, und niemand findet ihn. § 14 Absatz 7 BetrSichV verlangt, dass die Aufzeichnungen aufbewahrt und bei Bedarf vorgelegt werden können – „bei Bedarf“ heißt in der Praxis: während der Begehung, nicht am nächsten Tag.

3. Ein gesperrtes Arbeitsmittel wird weiter benutzt

Der klassische Ablauf: Mangel festgestellt, Gerät beiseitegelegt, Reparatur verschoben, Gerät wieder im Regal. Eine Liste kann nichts sperren – sie zeigt nur an. Wirksam wird eine Sperre erst, wenn sie beim nächsten Griff sichtbar ist.

Ein Verzeichnis für beides

Kalibrat führt Messmittel und Arbeitsmittel in einem Bestand – getrennt auswertbar, aber ohne zweite Liste, die man vergisst zu pflegen. Jede der hier aufgeführten Arten bringt ihr übliches Intervall, ihre Rechtsgrundlage und die erforderliche Prüfberechtigung mit; jedes davon ist je Gerät überschreibbar.

Für die Begehung gibt es die Fälligkeitsliste, das Verzeichnis und ein Auditdeckblatt – druckfertig, in dem Moment, in dem jemand danach fragt.

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Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen von BetrSichV, TRBS, DGUV-Vorschriften und den genannten Normen.

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