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Prüfplaketten: Farben, Jahre und was wirklich vorgeschrieben ist

Jedes Jahr im Januar dieselbe Frage: welche Farbe nehmen wir jetzt? Die kurze Antwort lautet – die, die Sie letztes Jahr festgelegt haben. Eine Norm, die Farben Jahren zuordnet, gibt es nämlich nicht.

Die verbreitete Farbfolge

Durchgesetzt hat sich in vielen Betrieben eine vierjährige Folge aus Gelb, Rot, Grün und Blau. Vier Farben reichen, weil kaum ein Prüfmittel ein Intervall über vier Jahren hat und die Farbe damit eindeutig bleibt: eine grüne Plakette kann nicht gleichzeitig 2026 und 2030 meinen, wenn ohnehin längst nachgeprüft worden wäre.

Vierjährige Folge Gelb – Rot – Grün – Blau, wie sie Kalibrat voreinstellt.
JahrFarbeJahrFarbe
2024Gelb2028Gelb
2025Rot2029Rot
2026Grün2030Grün
2027Blau2031Blau

Andere Betriebe fangen die Folge an einer anderen Stelle an, drehen sie um oder nehmen sechs Farben, um auch längere Intervalle unterscheiden zu können. Auch das ist richtig. Falsch ist nur eines: die Folge mittendrin zu ändern, ohne es zu dokumentieren – dann steht im Regal eine gelbe Plakette, und niemand weiß mehr, ob sie 2024 oder 2028 meint.

Was zählt, ist die Festlegung. Halten Sie schriftlich fest, welche Farbe für welches Jahr steht, und legen Sie das Blatt zu Ihrer Prüfmitteldokumentation. Im Audit wird nicht die Farbe geprüft, sondern ob Ihre Kennzeichnung nachvollziehbar und durchgängig ist.

Was die Regelwerke tatsächlich verlangen

Es lohnt sich, hier genau zu lesen, weil viel Halbwissen kursiert.

DIN EN ISO 9001, Abschnitt 7.1.5.2

Verlangt, dass Messmittel „gekennzeichnet werden, um ihren Kalibrierstatus bestimmen zu können“. Von einer Farbe, einer Form oder einer bestimmten Beschriftung steht dort nichts. Eine Plakette ist der übliche Weg, diese Forderung zu erfüllen – aber nicht der einzige.

Betriebssicherheitsverordnung

Die BetrSichV verlangt Prüfungen und deren Aufzeichnung. Eine Plakette ist dort nicht vorgeschrieben; § 14 Absatz 7 verlangt, dass die Aufzeichnungen aufbewahrt werden und bei Bedarf vorgelegt werden können. Die Plakette hilft allerdings genau dem, der das Gerät gerade in die Hand nimmt – und deshalb nutzt sie praktisch jeder Betrieb.

DGUV-Vorschriften

Einzelne DGUV-Vorschriften und -Regeln nennen Prüfplaketten ausdrücklich, etwa bei Leitern und Tritten oder bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Auch dort geht es um die Erkennbarkeit des Prüfzustands, nicht um eine bestimmte Farbe.

Was auf die Plakette gehört

Nicht auf die Plakette gehört das Datum der letzten Prüfung allein. Wer vor dem Regal steht, muss wissen, ob er das Gerät jetzt benutzen darf – und dafür braucht er die Fälligkeit, nicht die Vergangenheit.

Der Fehler, der im Audit auffällt

Die häufigste Beanstandung ist nicht die falsche Farbe, sondern die Plakette ohne Gegenstück: am Gerät klebt eine Kennzeichnung, im Verzeichnis steht dazu nichts, oder umgekehrt. Das passiert regelmäßig, wenn Plaketten auf Vorrat gedruckt und von Hand beschriftet werden.

Der zweite Klassiker: ein Gerät wird als „nicht in Ordnung“ befunden, zurückgelegt – und die alte, noch gültige Plakette klebt weiter darauf. Genau dieses Gerät greift dann jemand.

Wie Kalibrat das löst

Die Plakette wird aus dem Datensatz gedruckt, nicht daneben: Farbjahr und Fälligkeitsmonat entstehen aus dem berechneten Termin, die interne Nummer kommt vom Gerät, der QR-Code führt auf dessen Prüfung. Ein gesperrtes Gerät bleibt gesperrt, bis jemand es begründet freigibt – und taucht so lange in der Übersicht auf.

Rund als Prüfplakette oder rechteckig in jedem Maß, als A4-Bogen oder ein Etikett je Seite für den Etikettendrucker. Die Farbfolge ist einstellbar; voreingestellt ist Gelb – Rot – Grün – Blau.

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Kurz gefasst

Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen von BetrSichV, DGUV-Vorschriften und der von Ihnen angewandten Normen.

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