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Messunsicherheit und Entscheidungsregel: wann ein Messwert „in Ordnung“ ist

Ein Messschieber zeigt bei 50 mm eine Abweichung von +0,018 mm, erlaubt sind ±0,02 mm. In Ordnung? Das hängt von einer Zahl ab, die in vielen Prüfprotokollen gar nicht vorkommt: der Messunsicherheit. War die Messung auf ±0,004 mm genau, kann die wahre Abweichung genauso gut 0,022 mm betragen – und dann ist „in Ordnung“ eine Behauptung, die die Messung nicht hergibt.

Fehlergrenze und Messunsicherheit sind zwei verschiedene Dinge

Die Fehlergrenze (auch Toleranz, MPE, zulässige Abweichung) sagt, wie weit das Messmittel danebenliegen darf. Sie steht in der Norm des Geräts – DIN 862 für Messschieber, DIN 863 für Bügelmessschrauben – oder in Ihrer eigenen Vorgabe.

Die Messunsicherheit sagt, wie genau Sie diese Abweichung festgestellt haben. Sie hängt vom Normal ab, mit dem geprüft wurde, von der Auflösung, der Wiederholbarkeit, der Temperatur und dem Verfahren. Auf einem Kalibrierschein steht sie als erweiterte Messunsicherheit U mit dem Erweiterungsfaktor k = 2 – das entspricht einer Überdeckungswahrscheinlichkeit von rund 95 %.

Die drei Zonen um die Grenze

Mit U gibt es nicht mehr nur „drin“ und „draußen“, sondern drei Bereiche. DIN EN ISO 14253-1 regelt, wie man mit ihnen umgeht:

BedingungAussageBeispiel bei ±0,020 mm, U = 0,004 mm
|Abweichung| + U ≤ GrenzeÜbereinstimmung nachgewiesen+0,016 mm
|Abweichung| − U > GrenzeNichtübereinstimmung nachgewiesen+0,025 mm
dazwischennicht entscheidbar+0,017 bis +0,024 mm

Der Grundgedanke von ISO 14253-1: Die Unsicherheit geht zu Lasten dessen, der etwas nachweisen will. Wer ein Messmittel freigibt, bescheinigt Übereinstimmung – also muss der Wert samt Unsicherheit innerhalb liegen. Ein Wert in der mittleren Zone ist nicht „schlecht“, er ist nur nicht „gut“ belegt.

Die einfache Akzeptanz – und wann sie vertretbar ist

ILAC-G8, der Leitfaden der internationalen Akkreditierungsorganisationen zu Entscheidungsregeln, beschreibt daneben die einfache Akzeptanz: der Messwert allein entscheidet, ohne Schutzband. Das ist bequem und verbreitet – aber nur vertretbar, wenn die Unsicherheit klein ist gegen die Grenze. Eine gängige Faustregel ist ein Verhältnis von 4 : 1, also U höchstens ein Viertel der Fehlergrenze. Ist U größer, trägt der Kunde des Prüfergebnisses ein erhebliches Risiko, ein fehlerhaftes Messmittel als gut zu bekommen.

Wichtig beim Kalibrierschein: Wenn ein Labor „Konformität bestätigt“, hat es dafür eine Entscheidungsregel angewandt. ISO/IEC 17025 verlangt, dass das Labor diese Regel mit dem Kunden vereinbart (Abschnitt 7.1.3) und im Bericht nennt (7.8.6). Steht dort „einfache Akzeptanz“, kann ein Wert knapp unter der Grenze als konform gelten, den Sie nach ISO 14253-1 nicht freigeben würden. Lesen Sie die Regel mit.

Welche Regel für die eigene Prüfmittelüberwachung?

Eine Vorschrift, die einem Fertigungsbetrieb die Regel diktiert, gibt es nicht – wohl aber die Pflicht, sie festzulegen und anzuwenden. Die Frage im Audit lautet: „Nach welcher Entscheidungsregel beurteilen Sie Ihre Kalibrierergebnisse?“ Zwei Antworten sind üblich:

Entscheidend ist, dass die Regel schriftlich festgelegt ist, an jeder Prüfung nachvollziehbar bleibt und nicht rückwirkend geändert wird: ein Messmittel, das 2025 nach der einen Regel freigegeben wurde, darf nicht 2027 nach einer anderen Regel anders dastehen.

Was tun mit einem „nicht entscheidbaren“ Wert?

  1. Genauer nachmessen. Oft reicht ein besseres Normal oder eine zweite Messreihe, um U so zu verkleinern, dass die Aussage klar wird.
  2. Bedingt freigeben. Das Messmittel bleibt im Einsatz, aber mit Auflage – etwa nicht für Merkmale mit enger Toleranz.
  3. Justieren oder aussondern. Wenn der Wert ohnehin an der Grenze kratzt, ist das Gerät auf dem Weg nach draußen.

Wie Kalibrat dabei hilft

Zu jedem Messwert kann U eingetragen werden; beim nächsten Mal steht sie schon im Feld. Die Regel stellen Sie einmal ein – ISO 14253-1 oder einfache Akzeptanz mit 4 : 1 –, und Kalibrat färbt jeden Wert beim Tippen: innerhalb, nahe an der Grenze, nicht entscheidbar, außerhalb. „In Ordnung“ wird nur angeboten, wenn die Messung es trägt. Jede Prüfung speichert die Regel, nach der sie beurteilt wurde, und die Messunsicherheit wird vom Kalibrierschein mitgelesen – auch wenn sie dort in µm und die Werte in mm stehen.

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Kurz gefasst

Häufige Fragen

Was ist eine Entscheidungsregel?

Eine Entscheidungsregel legt fest, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird, wenn ein Messergebnis mit einer Grenze verglichen wird. Sie bestimmt, ob ein Wert nahe an der Grenze als konform, nicht konform oder nicht entscheidbar gilt.

Was bedeutet k = 2 bei der Messunsicherheit?

k ist der Erweiterungsfaktor. Die erweiterte Messunsicherheit U = k · u mit k = 2 entspricht bei normalverteilten Werten einer Überdeckungswahrscheinlichkeit von etwa 95 %. So wird sie auf Kalibrierscheinen üblicherweise angegeben.

Muss ich die Messunsicherheit bei der Prüfmittelüberwachung berücksichtigen?

Eine starre gesetzliche Regel gibt es nicht, aber Normen wie DIN EN ISO 10012 und Kundenforderungen der Automobilindustrie erwarten, dass die Eignung eines Messmittels mit Blick auf die Messunsicherheit beurteilt und die angewandte Entscheidungsregel festgelegt wird.

Was ist die einfache Akzeptanz nach ILAC-G8?

Bei der einfachen Akzeptanz entscheidet der Messwert allein, ohne Schutzband um die Grenze. Sie ist vertretbar, wenn die Messunsicherheit im Verhältnis zur Grenze klein ist; eine übliche Faustregel ist, dass U höchstens ein Viertel der Grenze beträgt.

Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt weder Rechtsberatung noch die eigene Festlegung im Betrieb. Verbindlich sind die jeweils geltenden Fassungen der genannten Normen und Vorschriften.

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