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ISO 9001 Abschnitt 7.1.5: was für Prüfmittel wirklich gefordert ist

Zwei kurze Absätze der Norm entscheiden darüber, ob Ihr Prüfmittelverzeichnis im Audit trägt. Der erste ist schnell erfüllt. Der zweite enthält eine Forderung, die in der Praxis fast immer fehlt.

7.1.5.1 – Ressourcen zur Überwachung und Messung

Der Grundsatz: Wo Sie messen, um Konformität nachzuweisen, müssen die verwendeten Mittel geeignet und geeignet instand gehalten sein – und Sie müssen das belegen können.

Drei Wörter, drei Konsequenzen für Ihr Verzeichnis:

7.1.5.2 – Messtechnische Rückführbarkeit

Dieser Absatz gilt, wo Rückführbarkeit gefordert ist oder als wesentlicher Bestandteil des Vertrauens in die Messergebnisse angesehen wird. Er verlangt drei Dinge – und das dritte ist das, was fehlt.

Erstens: kalibrieren oder verifizieren

In festgelegten Abständen oder vor dem Gebrauch, gegen Normale, die auf internationale oder nationale Normale zurückgeführt werden. Gibt es solche Normale nicht, ist die verwendete Grundlage aufzubewahren.

Für Ihr Verzeichnis heißt das: bei extern kalibrierten Geräten gehören Firma und Zertifikatsnummer hinein. Genau daran hängt die Kette. Ein Prüfmittel, das intern gegen ein eigenes Normal geprüft wird, braucht ein Normal, das seinerseits nachweisbar kalibriert ist – deshalb ist es sinnvoll, festzuhalten, womit geprüft wurde.

Zweitens: den Status kennzeichnen

Messmittel sind zu kennzeichnen, um ihren Kalibrierstatus bestimmen zu können. Das ist die Prüfplakette – und zwar am Gerät, nicht nur in der Liste. Wer vor dem Schrank steht, muss ohne Rechner sehen, ob er das Gerät benutzen darf. Was auf die Plakette gehört.

Drittens: vor Verstellung schützen

Messmittel sind gegen Verstellungen, Beschädigung und Verschlechterung zu sichern, die den Kalibrierstatus und die Messergebnisse ungültig machen würden. In der Praxis: Plombe oder Sicherung an Einstellorganen, geeignete Aufbewahrung, definierte Handhabung.

Der Satz, den fast alle überlesen

Wird festgestellt, dass ein Messmittel für seinen Zweck untauglich ist, muss der Betrieb bestimmen, ob die Gültigkeit früherer Messergebnisse beeinträchtigt wurde – und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Das ist kein Randfall. Es ist die Forderung, die aus einem Prüfmittelverzeichnis überhaupt erst einen Nutzen macht.

Der Fall in der Praxis: Ein Messschieber kommt von der Kalibrierung zurück mit dem Vermerk, er habe 0,08 mm abgewichen. Zulässig wären 0,03 gewesen. Nun lauten die Fragen:

  1. Seit wann weicht er ab? Die letzte Prüfung war vor elf Monaten und in Ordnung – im schlechtesten Fall also elf Monate.
  2. Was wurde in diesen elf Monaten damit gemessen? Welche Aufträge, welche Teile, welche Freigaben?
  3. Sind die Teile trotzdem in Ordnung? Oft ja, weil die Toleranz größer war. Manchmal nicht.
  4. Was folgt daraus: nachmessen, sperren, den Kunden informieren?

Frage 1 lässt sich nur mit einer lückenlosen Prüfhistorie beantworten – nicht mit einer Zeile, in der das Datum jedes Mal überschrieben wurde. Frage 2 braucht die Zuordnung: welches Gerät stand wo, bei wem, und womit wurde geprüft.

Genau deshalb ist ein Verzeichnis, in dem jede Prüfung stehen bleibt, kein bürokratischer Luxus. Es ist der Unterschied zwischen einer beantwortbaren und einer unbeantwortbaren Frage – an dem Tag, an dem sie gestellt wird.

Der Wortlaut, übersetzt in Felder

ForderungWas im Verzeichnis stehen muss
Geeignetes Messmittel (7.1.5.1) Geräteart, Messbereich, zulässige Fehlergrenze
Instandhaltung nachweisbar (7.1.5.1) Intervall, letzte Prüfung, Fälligkeit, Ergebnis, Prüfer
Rückführbarkeit (7.1.5.2) Prüfung intern/extern, Fremdfirma, Zertifikatsnummer, Akkreditierung; bei interner Prüfung: womit geprüft wurde
Kalibrierstatus erkennbar (7.1.5.2) Prüfplakette am Gerät mit Fälligkeit und interner Nummer
Schutz vor Verstellung (7.1.5.2) Aufbewahrung und Handhabung, dokumentiert; Sperre bei Auffälligkeit
Bewertung früherer Ergebnisse (7.1.5.2) Vollständige Prüfhistorie je Gerät, Zuordnung zu Abteilung und Person, unveränderliche Einträge
Lenkung der Information (7.5.3) Keine stille Änderung: Korrektur nur über begründete Stornierung, Protokoll mit Person und Zeitpunkt

Und was die Norm ausdrücklich nicht verlangt

Ein Verzeichnis, das diese Punkte von sich aus einhält

Kalibrat legt zu jeder Geräteart Messbereich, Fehlergrenze und Rechtsgrundlage an, berechnet die Fälligkeit statt sie tippen zu lassen, hält jede Prüfung unveränderlich fest und druckt die Plakette aus dem Datensatz. Für das Audit gibt es Verzeichnis, Fälligkeitsliste, Prüfhistorie je Gerät und ein Deckblatt mit Regelwerk und Unterschriftsfeldern.

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Stand: September 2026. Diese Seite gibt den fachlichen Sachstand wieder, zitiert die Norm nicht wörtlich und ersetzt weder deren Anschaffung noch eine Rechtsberatung. Verbindlich ist die jeweils geltende Fassung von DIN EN ISO 9001.

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